Welche Schule Ihr Kind besuchen kann, hängt von der Straße ab, in der Sie amtlich gemeldet sind. Jede Straße ist einem sogenannten Schulsprengel zugeordnet.
Hier finden Sie eine Übersicht der Freisinger Straße mit Angaben der jeweiligen Sprengelschule: Sprengelverzeichnis
Wenn es einen wichtigen Grund gibt, dann kann in Ausnahmefällen von dieser Sprengelpflicht abgewichen werden. Insbesondere gilt dies, wenn Sie im Laufe des Schuljahres umziehen und Ihrem Kind einen Schulwechsel ersparen möchten. Füllen Sie in diesem Fall bitte den "Antrag auf gastweisen Schulbesuch" aus und geben diesen so früh wie möglich bei uns im Sekretariat ab.
Sollten Sie nicht in unserem Sprengel leben, aber Ihr Kind in unsere Schule anmelden wollen, dann füllen Sie bitte den "Antrag auf gastweisen Schulbesuch" aus und geben Sie diesen mit allen notwendigen Anlagen (Arbeitsbestätigungen, Nachweis der Betreuung etc.) im Sekretariat der für Sie zuständigen Sprengelschule ab. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Schulverwaltung wenden.
Genehmigt wird Ihr Antrag von der Stadt Freising. Sie erhalten von dort einen schriftlichen Bescheid.
Hier können Sie sich das Formular herunterladen: Antrag auf Genehmigung zum gastweisen Schulbesuch