Aus zwingenden Gründen ist in Ausnahmefällen eine Beurlaubung vom Unterricht möglich. Zu diesen Ausnahmen zählen u.a.
- persönliche Gründe wie ein Todesfall in der Familie,
- Wohnungswechsel,
- ein Arztbesuch für den es keinen Termin außerhalb der Unterrichtszeiten gab,
- Kuraufenthalte oder auch
- die Teilnahme an leistungssportlichen Veranstaltungen.
Reise- und Urlaubstermine werden nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt.
Sie möchten Ihr Kind stundenweise, für einen oder mehrere Tage von der Schule befreien lassen?
Dann füllen Sie bitte den Antrag auf Unterrichtsbefreiung aus und geben diesen schnellstmöglich bei der Klassenlehrerin ab.