Ist Ihr Kind zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. September 2018 geboren worden, dann können Sie als Erziehungsberechtigte entscheiden, ob das Kind bereits im Herbst 2024 eingeschult werden soll. Entscheiden Sie sich nach eingehender Beratung mit dem Kindergarten und der Schule dagegen, dann können Sie von der sogenannten Korridorregelung Gebrauch machen.
Was genau damit gemeint ist, wird hier vom Kultusministerium erklärt.